Assistenzleistungen für
Kinder und Jugendliche
Assistenzleistungen für Kinder
und Jugendliche gem. § 99/ §112 i.V.m.
§ 75 SGB IX
Assistenzleistungen für Kinder und Jugendliche dienen der Unterstützung junger Menschen mit einer (drohenden) Behinderung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an Bildung. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf und setzt dort an, wo Barrieren eine selbstbestimmte Teilhabe erschweren.
Die Assistenz kann schulische Kontexte, Freizeit- und Sozialräume sowie persönliche Interessen betreffen. Ebenso können die Nutzung von Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung Bestandteil der Leistung sein.
Ziel ist es, Selbstständigkeit und Teilhabe zu fördern und vorhandene Fähigkeiten zu stärken. Die Leistung richtet sich unmittelbar an das Kind bzw. den*die Jugendliche*n und ist in der Regel längerfristig angelegt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Übergängen ins Erwachsenenalter und in die Verselbstständigung, insbesondere beim Wechsel vom SGB VIII in das SGB IX. In dieser sensiblen Phase unterstützen wir junge Menschen und ihre Familien dabei, neue Anforderungen zu bewältigen und bestehende Hilfen sinnvoll weiterzuentwickeln.
So kann eine Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bei Bedarf in eine passende Eingliederungshilfe überführt und kontinuierlich fortgeführt werden. Durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Bezugspersonen und eine enge fachliche Abstimmung sorgen wir dafür, dass Unterstützung nicht abbricht, sondern Stabilität, Orientierung und Entlastung im Alltag schafft.
