Ambulante Hilfen für Kinder
und Jugendliche

© Andre Andrejew
Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung individueller Alltagsprobleme und in ihrer persönlichen Entwicklung. Die Hilfe setzt unmittelbar beim jungen Menschen an und erfolgt unter Einbeziehung seines sozialen Umfelds sowie unter Erhalt des familiären Bezugs.
Im Mittelpunkt stehen die Förderung sozialer Kompetenzen, die Stärkung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie die Unterstützung bei schulischen, beruflichen oder persönlichen Herausforderungen. Ziel ist es, den jungen Menschen schrittweise zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII und 35a SGB VIII
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und junge Menschen, die aufgrund besonderer Lebenslagen eine individuelle und verbindliche Unterstützung benötigen. Ziel ist es, sie bei der sozialen Integration und auf dem Weg zu einer eigenständigen Lebensführung zu begleiten.
Die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Jugendlichen. Schwerpunkte der Arbeit sind der Aufbau und die Stabilisierung sozialer Kontakte, die Unterstützung in Schule, Ausbildung oder Beruf sowie die Begleitung bei der Verselbstständigung, insbesondere im Hinblick auf den Übergang in den eigenen Wohnraum und die Bewältigung alltagspraktischer Anforderungen.
