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Unsere Hilfen

Ambulante Hilfen für Kinder
und Jugendliche

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Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

Für Kinder als Hilfe zur Erziehung
 

Entsprechend dem § 30 SGB VIII wird ein Erziehungsbeistand oder auch Einzelfallhilfe zur Unterstützung für das Kind bzw. den Jugendlichen installiert. Aufgabe dieser Hilfe ist die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, mit Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. Im Fokus der Hilfe steht die zunehmende Verselbstständigung des Kindes bzw. des Jugendlichen.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Für Eltern und Kinder als Hilfe zur Erziehung
 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird entsprechend dem  SGB VIII § 31 eingesetzt, um mit gezielter Betreuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen. Dabei geht es vorrangig um Hilfe zur Selbsthilfe. Der Zeitraum der Hilfe geht mindestens über ein halbes Jahr und die Mitarbeit der Familie ist erforderlich. Die Sozialpädagogische Familienhilfe spricht die Bedarfe der Familie als Ganzes an, kann sich je nach Bedarf auf die Eltern oder auch die Kinder einzeln fokussieren.

© Andre Andrejew

Familienassistenz § 27.2 SGB VIII
 

Bei der Familienassistenz handelt es sich um eine kompensatorische Unterstützung mit konkreten und gezielten Hilfestellungen im lebenspraktischen Bereich. Hierbei werden Familien von den Assistent*innen u.a. bei Ämtergängen begleitet und unterstützen die Bewältigung des Haushalts. Kinderbetreuung zur Entlastung der Eltern gehört hier ebenso zu typischen Aufgaben der Familienassistenz.

Intensive  solzialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII und 35a SGB VIII

Für Jugendliche und junge Erwachsene als Hilfe zur Erziehung

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Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung wird entsprechend dem § 35 SGB VIII eingesetzt, für Jugendliche, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Im Fokus der Arbeit mit den Jugendlichen steht das Aufbauen eines Netzwerkes, das Halten und der Aufbau von sozialen Kontakten, die Unterstützung in Schule und Ausbildung und die erste eigene Wohnung.

Ambulante Hilfen für Erwachsene

Qualifizierte Assistenz (im Aufbau)

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Die Leistungen der Qualifizierten Assistenz gem.§ 78 SGB IX i.V.m
§ 113 SGB IX werden zur Gestaltung sozialer Beziehungen und zur persönlichen Lebensplanung angeboten. Weitere Bereiche dieses Angebotes umfassen die Unterstützung der Haushaltsführung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.

Ambulante Hilfen
für Familien 

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Intensiv ambulante Hilfe für Familien (im Aufbau)

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Wir bieten eine intensive Betreuung im ambulanten Bereich an, zum einen durch die Helfer*innen der Leistungen der sozialen Teilhabe, im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und zum anderen durch die Helfer*innen der Jugendhilfe. Intensiv in dieser Kombination, da eine speziell geschulte Co-Betreuung von uns erfolgt. Dieses Angebot gilt vorrangig für Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt oder belastet ist. 

Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27.3 SGB VIII

(im Aufbau)

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Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) wird entsprechend dem
§ 27.3 SGB VIII eingesetzt und richtet sich an Familiensysteme. Es wird sowohl therapeutisch als auch psychologisch-pädagogisch beratend gearbeitet. Ziel der Hilfe ist die Stärkung der erzieherischen Ressourcen durch eine Verbesserung der mentalen Gesundheit, der Beziehungen und Kommunikation sowie der Resilienz und Problemlösefähigkeit des gesamten Familiensystems. Das Angebot wird durch systemische Familientherapeut*innen durchgeführt.

© Andre Andrejew

Ambulantes Clearing nach § 27.2 bzw. § 31 SGB VIII

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Das Ambulante Clearing wird eingesetzt, um eine Bedarfsfeststellung der Familie und der einzelnen Familienmitglieder vorzunehmen.
Die Hilfe ist zeitlich auf 6–12 Wochen begrenzt. Durch eine intensive sozialpädagogische und psychosoziale Diagnostik, die in Zusammenarbeit mit der Familie und dem sozialen und professionellen Netzwerk, lebensweltorientiert und transparent durchgeführt wird, werden Stärken und Hindernisse erörtert und beschrieben.

Individuelle Hilfen
für besondere Kinder und Jugendliche 

Die SVBB Systemischer Verbund Berlin Brandenburg gGmbH befindet sich weiterhin im fachlichen Diskurs zu Möglichkeiten der Versorgung für Kinder und Jugendliche, für die es noch keine geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten und Angebote im bestehenden Hilfesystem gibt. Für Hoch- Risiko- Klientel werden aktuell Individualangebote im In- und Ausland und Intensivgruppen konzipiert und aufgebaut.

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© Andre Andrejew

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