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Ambulante Hilfen
für Familien 

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© Andre Andrejew

Intensiv ambulante Hilfe für Familien

Wir bieten intensive ambulante Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Je nach Bedarf kombinieren wir Leistungen aus der Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe bzw. sozialen Teilhabe (SGB IX), auch parallel oder aufeinander aufbauend. Dieses Angebot richtet sich besonders an Familien, in denen psychische Belastungen oder Erkrankungen eine Rolle spielen, sowie an Familien, die eine engmaschige, koordinierte Unterstützung aus einer Hand benötigen.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die in ihrem Alltag vor besonderen Herausforderungen stehen. Sie unterstützt Eltern dabei, ihre Erziehungsaufgaben sicher wahrzunehmen, familiäre Strukturen zu stabilisieren und gemeinsam tragfähige Lösungen für bestehende Probleme oder Konflikte zu entwickeln.

Die Hilfe erfolgt alltagsnah und aufsuchend. Sie umfasst unter anderem die Begleitung in belastenden Lebenssituationen, die Unterstützung im Kontakt mit Behörden sowie die Stärkung familiärer, sozialer und sozialräumlicher Ressourcen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Familie nachhaltig zu fördern und sie zu befähigen, Herausforderungen zunehmend eigenständig zu bewältigen.

 

Die Unterstützung ist in der Regel längerfristig angelegt (mindestens sechs Monate) und setzt die aktive Mitarbeit der Familie voraus. Sie richtet sich an die Familie als Ganzes, kann je nach Bedarf jedoch auch gezielt einzelne Familienmitglieder in den Fokus nehmen.

Familienassistenz § 27.2 SGB VIII
 

Die Familienassistenz unterstützt Familien durch konkrete und praktische Hilfe im Alltag. Sie kommt dort zum Einsatz, wo gezielte Entlastung erforderlich ist, etwa bei Behördengängen, der Organisation des Haushalts oder der Strukturierung des täglichen Familienlebens.

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Kindern zur Entlastung der Eltern. Ziel der Familienassistenz ist es, Familien im Alltag zu stabilisieren, ihre Selbstständigkeit zu stärken und belastende Situationen nachhaltig zu reduzieren.

Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27.3 SGB VIII

Die Ambulante Familientherapie richtet sich an Familiensysteme, erfolgt alltagsnah, aufsuchend und verbindet therapeutische mit psychologisch-pädagogischen und beratenden Anteilen.

Ziel der Hilfe ist es, die erzieherischen und familiären Ressourcen zu explorieren und zu stärken. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der mentalen Gesundheit, der familiären Beziehungen und der Kommunikation sowie die Förderung von Resilienz und gemeinsamer Problemlösefähigkeit. Die AFT wird von qualifizierten systemischen Familientherapeut*innen durchgeführt.

Ambulantes Clearing nach § 27.2 bzw. § 31 SGB VIII

Das Ambulante Clearing dient der differenzierten Klärung des Unterstützungsbedarfs einer Familie und ihrer einzelnen Mitglieder. Die Hilfe wird im Co-Team intensiv, in der Regel in einem Zeitraum von 6-12 Wochen durchgeführt.

 

Auf Grundlage einer sozialpädagogischen und psychosozialen Einschätzung werden gemeinsam mit der Familie und unter Einbeziehung des sozialen und professionellen Netzwerks, vorhandene Ressourcen, Belastungen und Entwicklungsbedarfe erfasst. Ziel ist es, eine transparente und fundierte Grundlage für die weitere Hilfeplanung zu schaffen, die sich an der Lebenswelt der Familie orientiert.

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